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Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.

Beim Amtsgericht wird außerdem das Güterrechtsregister geführt.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".

 

Das Amtsgericht Ellwangen ist Gericht mit zentralisierter Zuständigkeit für

  • Familien- und Schöffensachen des Amtsgerichtsbezirks Neresheim
  • Jugendschöffensachen der Amtsgerichtsbezirke Aalen, Bad Mergentheim, Crailsheim, Langenburg und Neresheim
  • Personenstands- und Landwirtschaftssachen für den gesamten Landgerichtsbezirk Ellwangen

 

Weitere Informationen
Zum Amtsgerichtsbezirk Ellwangen gehören die Gemeinden:
Ellwangen [Jagst], Adelmannsfelden, Ellenberg, Jagstzell, Neuler, Rainau, Rosenberg, Lauchheim, Stödtlen, Wört, Tannhausen, Unterschneidheim, Westhausen.

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